Wer mit einem Europäischen Haftbefehl gesucht wird und sich vor der Justiz verstecken will, sollte sich auf der Flucht möglichst unauffällig verhalten. Das musste nun ein 67-jähriger Italiener lernen, der sich auf Lanzarote aufhielt.
Beamte der Gemeindepolizei von Arrecife hatten den Mann angehalten, der ihnen wegen seiner rücksichtslosen Fahrweise auf einem Motorrad auffiel. Da der Motorradfahrer keinen Führerschein vorweisen konnte und der italienische Ausweis, den er den Beamten vorlegte, deutliche Anzeichen einer Fälschung aufwies, brachten sie ihn zur Überprüfung auf die Wache der Nationalpolizei. Diese ist für solche Fälle von mutmaßlich gefälschten ausländischen Ausweisdokumenten zuständig.
Die Beamten der Nationalpolizei in Arrecife bestätigten die wahre Identität der Person und stellten bei der Überprüfung der Personalien außerdem fest, dass gegen den Mann am 10. September 2019 ein Europäischer Haftbefehl ausgestellt worden war.
Dieser Haftbefehl bezog sich auf Straftaten, die zwischen 1988 und 1995 verübt wurden. Der Tatverdächtige wurde beschuldigt, Mitglied einer kriminellen Organisation zu sein, die in den Drogenhandel verwickelt war. Außerdem wurde ihm zur Last gelegt, an einem Mord mit Schusswaffengebrauch in Italien beteiligt gewesen zu sein.
Aufgrund dieser Tatsachen wurde ihm die Festnahme erklärt. Der Sachverhalt wurde dem zentralen Bereitschaftsgericht Nr. 2 den Nationalen Gerichtshofs vorgelegt. Dessen Vorsitzender ordnete seine Überstellung an das Bereitschaftsgericht von Arrecife an, welches Untersuchungshaft anordnete.
Zusätzlich zu den Verbrechen, wegen derer er von der italienischen Justiz gesucht wird, muss es sich nun vor der spanischen Justiz noch wegen Urkundenfälschung und einer Straftat gegen die Verkehrssicherheit verantworten.
Wer weiß, wann der Mann der Justiz ins Netz gegangen wäre, wenn er sich im Straßenverkehr unauffälliger verhalten hätte.

